Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personal Training

(Stand 25.02.2011)

1. Leistungspflichten des Personal Trainers nach Inhalt, Ort und Zeit

1.1 Frank Sperschneider erarbeitet zusammen mit dem Klienten das gewünschte Training und sonstige Leistungen,
wie z.B. Begleitung im Bereich Ernährung und Gewichtsreduktion. Der daraus resultierende Plan und
begleitende Unterlagen werden Vertragsbestandteil und sind nach Möglichkeit schriftlich abzufassen; sie
enthalten in der Regel eine Festlegung hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistung. Sonstige Leistungen des
Personal Trainers, wie z.B. Analysen, Ernährungspläne und Empfehlungen, werden dem Klienten in der Regel
schriftlich zur Verfügung gestellt.

1.2 Frank Sperschneider erbringt seine Leistungen auf Wunsch des Klienten in dessen Unternehmen, in dessen
privater Umgebung, in Praxen, Kliniken, Hotels, im Fitness-Studio oder im privaten oder öffentlichen Outdoor
Indoor-Bereich.

1.3 Der Klient und Frank Sperschneider vereinbaren die gemeinsamen Termine nach Möglichkeit stets mindestens
eine Woche im Voraus. Diese zeitlichen Festlegungen sind dann für beide Seiten verbindlich. In der Regel
bestätigt entweder Frank Sperschneider oder der Klient den Termin per E-Mail oder SMS. Auf die Pflichten
gemäß § 4 dieser Vereinbarung wird hingewiesen.

2. Kooperationspartner

2.1 Für spezielle Dienstleistungen, die vom Klienten gewünscht werden, kann Frank Sperschneider Kooperationspartner
empfehlen. Diese Empfehlungen sind unverbindlich, so dass der Klient wegen eventuell auftretender
Schäden und Folgeschäden im Verhältnis zwischen Kooperationspartner und Klient nicht Frank Sperschneider
in Anspruch nehmen kann und eine Haftung insoweit ausgeschlossen ist.

2.2 Leistungen der Kooperationspartner für den Klienten werden von diesen grundsätzlich separat dem Klienten
in Rechnung gestellt und sind frei vereinbar.

2.3 Der Klient ist damit einverstanden, dass Frank Sperschneider dem vom Klienten gewünschten Kooperationspartner
die Basis- und eventuell vorhandene Gesundheitsdaten übermittelt.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Frank Sperschneider, falls die Vertragspartner nicht schriftlich und
im Vorhinein eine andere Honorargestaltung vereinbart haben. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich
Fahrtkosten und sonstiger Auslagen. Die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen
enthalten und wird in den Rechnungen ausgewiesen.

3.2 Der Klient ist verpflichtet, die Leistungen von Frank Sperschneider jeweils für einen Monat oder für eine bestimmte
Trainingsstundenzahl zu zahlen, auf Wunsch von Frank Sperschneider auch im Voraus. Er ist zur
Überweisung verpflichtet, falls er Frank Sperschneider keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Falls erforderlich
erstellt Frank Sperschneider eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, die zur Zahlung innerhalb
von sieben Tagen nach Erhalt fällig ist.

4. Zahlungspflichten bei fehlender oder verspäteter Teilnahme

4.1 Sagt der Klient nicht spätestens 24 Stunden vor einer bereits festgelegten Trainingseinheit oder einem sonstigen
Termin mit dem Personal Trainer ab oder erscheint er hierzu nicht, so ist Frank Sperschneider berechtigt,
die volle Bezahlung für diesen Termin, mindestens jedoch das Honorar für eine Stunde, zu berechnen.
Die vorstehende Bestimmung gilt nicht bei einer schwerwiegenden Erkrankung des Klienten oder in den in

§ 6 geregelten Fällen höherer Gewalt. In begründeten Einzelfällen ist Frank Sperschneider bereit, auf sein
Honorar zu verzichten.

4.2 Abweichend von der Frist gemäß § 4.1 gilt für Urlaubszeiten die Verpflichtung des Klienten, seine Urlaubstermine
mindestens zwei Wochen im Voraus Frank Sperschneider mitzuteilen.

5. Haftung, Mitteilungspflichten, Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht und Versicherung

5.1 Der Klient ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings eigenständig einen ärztlichen Check-up zu absolvieren
und das Ergebnis Frank Sperschneider vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Klient befreit seinen
Hausarzt von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Frank Sperschneider zur Vereinfachung von Rückfragen.
Die unverzügliche Mitteilungspflicht gilt auch bei späteren temporären oder dauernden Veränderungen
des Gesundheitszustandes.

5.2 Frank Sperschneider weist den Klienten hiermit darauf hin, dass jede Form sportlicher Betätigung bekanntermaßen
stets mit Risiken verbunden ist. Zu jedem Zeitpunkt vor, während und nach dem Training gilt daher
grundsätzlich das Prinzip der Eigenverantwortung des Klienten, unbeschadet der nachfolgenden Regelungen.

5.3 Frank Sperschneider wird dem Klienten dessen spezifische Risiken im Rahmen der Eingangsbefragung und
Eingangs-Checkup mitteilen, soweit sie durch diese Aufnahme und ggf. durchgeführte Tests für Frank Sperschneider
erkennbar sein konnten. Die Unterlagen, welche die von Frank Sperschneider durchgeführte Eingangsbefragung
und die körperliche Situationsanalyse des Klienten (Erstanamnese) wieder geben, sind Vertragsbestandteil.

5.4 Frank Sperschneider und seine Erfüllungsgehilfen sind dem Klienten gegenüber nur dann haftbar, wenn sie
ihre Instruktions-, Überwachungs- und sonstigen vertragsspezifischen wesentlichen Leistungspflichten
schuldhaft verletzt haben. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld und auf Ersatz für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gleich aus welchem Rechtsgrund ist allerdings nicht ausgeschlossen;
für Sachschäden gilt zugunsten des Personal Trainers ein Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit.

5.5 Werden auf Wunsch des Klienten technische Geräte oder Kleingeräte zur Unterstützung des PT-Programms
eingesetzt, so geschieht dies auf eigene Verantwortung des Klienten, wenn Frank Sperschneider ihn vor dem
Einsatz auf die spezifischen Anwendungsbereiche sowie Risiken hingewiesen und Frank Sperschneider die
Bedienung des Gerätes pflichtgemäß überwacht hat.

5.6 Der Klient ist zum Abschluss einer Versicherung für den Fall von Verletzungen, die im Rahmen des Personal
Trainings auftreten, verpflichtet.

5.7 Wenn Frank Sperschneider dem Klienten Vitamine, Nahrungsergänzungsmittel, Wellnessprodukte und andere
Produkte (nachfolgend „Produkt“) verkauft, beruhen Anwendungsempfehlungen und Gebrauchsanweisungen
auf eigenen Erfahrungen und sind in jeder Hinsicht unverbindlich. Der Klient ist für die Anwendung des
Produkts eigenverantwortlich. Zudem beschränkt sich die Haftung von Frank Sperschneider auf den vorhersehbaren
typischen Schaden. Bei einfachen Qualitätsmängeln des Produkts (z.B. Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums,
geschmackliche Abweichungen u.ä.), wird Frank Sperschneider das Produkt bei
Vorlage der mangelhaften Packung durch eine Packung der vertragsgemäßen Qualität ersetzen.

6. Höhere Gewalt

6.1 In den Fällen höherer Gewalt, wie z.B. schlechtem Wetter bei Außenterminen, oder anderer Umstände, die
vom Personal Trainer nicht zu vertreten sind, ist Frank Sperschneider nicht zur Leistungserbringung verpflichtet
und kann den Termin absagen. Gleichzeitig entfällt die Zahlungspflicht des Klienten, falls Frank
Sperschneider keinen gleichwertigen Ersatz anbietet. Erfolgt keine Absage durch Frank Sperschneider,
findet der Termin statt.

6.2 Weitergehende Haftungsansprüche des Klienten sind in derartigen Fällen ausgeschlossen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch die Parteien zustande und gilt mit unbestimmter Laufzeit. Seine
Wirksamkeit erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeiten und Leistungen, die Frank Sperschneider für den Klienten
im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen erbringt.

7.2 Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Monatsende seitens des Klienten wie des
Personal Trainers ordentlich kündbar, frühestens jedoch nach Ableistung der letzten im Voraus bezahlten
Trainingsstunde oder nach Erbringung der sonstigen vereinbarten Dienstleistung. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigungserklärung
beim Vertragspartner an.

7.3 Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Datenschutz

Die Speicherung und Nutzung der Klienten Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes. Die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben, sondern nur im Rahmen des
bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen Personal Trainer und dem Klienten verwendet. Die Angaben
werden unter anderem dazu genutzt, um die Teilnehmer über künftige Kurse und Veranstaltungen zu informieren.
Der Klient hat jederzeit die Möglichkeit, unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten
Daten zu erhalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Vertragsbestimmung wird durch eine solche ersetzt,
die dem wirtschaftlichen oder vertragsspezifischen Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt. Gleiches
gilt für Vertragslücken.

9.2 Für sämtliche Fragen des Vertrages und seiner Durchführung gilt deutsches Recht.